Bislang waren Omnibusse vor allem aus dem Straßenverkehr bekannt. Durch die EU-Kommission halten sie aktuell auch immer mehr in die gesetzliche Sphäre Einzug. Mit Nachhaltigkeit hat das allerdings nichts zu tun – ganz im Gegenteil. Paula Römer klärt für mosaik auf.
Wer kann sich noch an das viel diskutiere EU-Lieferkettengesetz erinnern? Das Gesetz – in Fachkreisen besser bekannt als European Due Diligence Directive – schürte 2024 Hoffnung auf den Ausbau von sozial- und umweltrechtlichen Standards in globalen Lieferketten. Doch bevor die Direktive überhaupt an Fahrt aufnehmen konnte, wurde sie auch schon wieder eingebremst. Mithilfe des sogenannten Omnibus-I-Paket gelang es der EU-Kommission das Lieferkettengesetz und die damit einhergehende Nachhaltigkeitsberichterstattung wesentlich zu verwässern. Seitdem denken kritische Zivilgesellschaft und Gewerkschaften nicht mehr zunächst an den Straßenverkehr, wenn der Begriff ‚Omnibus‘ fällt. Stattdessen ist er zum Reizwort und Sinnbild der Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen auf legislativer Ebene geworden.
‚Für alle‘ und möglichst schnell
Omnibus bedeutet wörtlich übersetzt ‚für alle‘. Sogenannte ‚Omnibus-Sammelrechtsakte‘ setzen auf die gleichzeitige Abänderung mehrerer legislativer Stellschrauben: So werden etwa für die Änderungen im Umwelt-, und Arbeitsrecht nicht zwei unterschiedliche Gesetze verabschiedet, sondern ausschließlich ein Akt. Er enthält enstprechende Änderungen in allen Bereichen gleichzeitig. Das kann durchaus Sinn machen – nämlich dann, wenn alte Gesetzesrahmen rein technisch überarbeitet werden müssen. In der Vergangenheit geschah das auf EU-Ebene beispielsweise, wenn Verbraucherschutzrichtlinien auf den neuesten Stand gebracht wurden oder mehrere EU-Finanz- und Haushaltsregeln eine Anpassung fanden.
Seit Kurzem verwendet die EU-Kommission Omnibus-Akte jedoch anders: Sie schlägt tiefgreifende Änderungsmaßnahmen vor, die weit über formale Anpassungen hinausgehen. Kritik daran kommt von etablierten NGOs wie ‚The Good Lobby‘. Ihr Gründer – der italienische Rechtswissenschaftler Alberto Alemanno – hält die Verwendung der ‚Omnibus-Verfahren‘ für derart stark inhaltliche Unternehmungen für demokratiepolitisch bedenklich und nicht kompatibel mit geltendem EU-Recht. Er bezieht sich dabei nicht zuletzt auf die gekürzten Konsultationszeiten. Sie machten es insbesondere NGOs und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen mit wenig Ressourcen schwer, sich in Gesetzgebungsverfahren entsprechend einzubringen. Andere streichen das unverhältnismäßige Eingehen auf Wirtschaftsinteressen als zunehmendes Problem hervor.
‚Industrial‘ statt ‚Green New Deal‘
Untermauern lässt sich diese Kritik mit einem Blick auf den 20. Februar 2024. An diesem Tag traf sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Vertreter*innen 17 unterschiedlicher Industriebranchen. Die Vertreter*innen überreichten der Präsidentin die sogenannte Antwerpen-Deklaration. De facto handelt es sich dabei um eine Wunschliste der Unternehmen, in welcher sie für einen ‚European Industrial Deal‘ plädieren. Die EU-Kommission begrüßte dieses Plädoyer mit offenen Armen und setzte in der Folge die geforderten Punkte offensiv um. Auffallend ist dabei der systemimmanente Bruch mit den Anliegen des ‚Green New Deals‘, den Ursula von der Leyen noch 2019 präsentiert hatte. Zwar kritisierte die Zivilgesellschaft nicht zuletzt aufgrund seiner marktliberalen Seite auch diesen. Doch schürte er zumindest leise Hoffnungen darauf, Bemühungen im Umwelt- und Klimaschutz kanalisieren zu können.
Die jetzige ausnahmslose Anbiederung an weite Teile der Unternehmenslobby wird in vielen EU-Regierungskreisen mit einer scheinbar einfachen Formel argumentiert: Man müsse de-regulieren. Denn ‚überbordende Bürokratie‘ sei schuld an stagnierenden Profitraten und daran, dass die EU an internationaler Wettbewerbsfähigkeit einbüße. In Wahrheit geht diese Formel nicht auf: Die meisten der rechtlichen Standards, die im Namen des ‚Bürokratie-Abbaus‘ im Eiltempo aus dem Weg geräumt werden sollen, betreffen lang und hart erkämpfte Verbraucher*innen- und Umweltschutzrichtlinien. Handelnde Politiker*innen und Unternehmen nehmen deren Abbau für die eigene wirtschaftsliberale Agenda willentlich in Kauf. Belege dafür, dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit und die eigenen Gewinnmargen tatsächlich angekurbelt werden könnten, fehlen.
Es ist außerdem ein Trugschluss zu glauben, dass De-Regulierung am Ende weniger Regeln bedeutet. Es werden schlicht andere Regeln geschaffen. Dabei handelt es sich um solche, die ökologische und soziale Existenzgrundlagen untergraben.
De-Regulierung für alle
2025 wurden in kürzesten Zeitabständen zehn Omnibus-Sammelrechtsakte mit legislativen Vorschlägen von der Kommission präsentiert. Lediglich der erste Akt ist nach Diskussionen im Europäischen Rat und im EU-Parlament vollumfänglich rechtskräftig beschlossen. Er lockerte Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten sowie weitere Sorgfalts- und Berichtsanforderungen für Unternehmen und CO2-Regulierungen. Alle anderen Akte befinden sich noch in der EU-Gesetzgebungspipeline.
In den vergangenen Monaten sind zwei neue Omnibusse zur Begutachtung eingegangen. Weitere sollen folgen. Es geht also nicht um die Adaptierung einzelner Punkte in ausgewählten Gesellschaftsbereichen. Stattdessen ist eine umfassende legislative Transformation zu beobachten. Sie ist ein Spiegelbild geänderter Mehrheitsverhältnisse zugunsten rechter Parteien in der EU. Gleichzeitig zeigt sich in ihr aber auch eine allgemeine Stimmung, die weite politische Kreise zieht: Angesichts multipler Krisen wird versucht, mit autoritärem Zwang den kapitalistischen Weg der Profitsteigerung zu jedem Preis fortzuführen. In diesem Falle wird Konzernlobbyist*innen nach dem Mund geredet. Eine wirklich nachhaltige politökonomische Analyse der Lage, die das Fundament für stabile Umwelt- und Menschenrechte legen könnte, bleibt zumindest in der EU-Kommission aus.
Internationale Auswirkungen
Die ‚Omnibusse‘ haben nicht nur Auswirkungen für Arbeitnehmer*innen-, Konsument*innen- und Umweltschutz in Europa. Omnibus V etwa sieht vor, die Militarisierung der EU voranzubringen. Der Akt soll die jetzigen Auflagen zur Produktion von Waffen lockern sowie Genehmigungsverfahren für militärische Projekte beschleunigen. Das würde dazu führen, dass Teile der Kriegsindustrie als nachhaltig eingestuft werden könnten. Dabei gilt gerade der militärische Komplex als einer der größten Klimakrisentreiber überhaupt gilt. Öffentliche Gelder, die in Rüstungsindustrie fließen, fehlen in sicherheitsrelevanteren Bereichen wie Gesundheit, Soziales, Bildung etc. Außerdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass Waffen und andere hybride Sicherungssysteme des europäischen Militärkomplexes nur in Europa verbleiben. Internationale Warendeals sorgen dafür, dass völkerrechtswidrige Kriege wie in Gaza und andernorts weitergeführt werden können.
Auch Omnibus I mit der Lieferkettensorgfaltspflicht hat in seiner jetzigen Form verheerende Auswirkungen. Den Arbeiter*innen von vielen Subunternehmen, die insbesondere im Globalen Süden beschäftigt sind, wird kein wirksames rechtliches Werkzeug an die Hand gegeben, um Menschenrechtsverletzungen von internationalen Konzernen beizukommen. Die Schwellenwerte für Mitarbeiter*innenanzahl und Jahresumsatz wurden im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf deutlich angehoben. Klimapläne sowie zivilrechtliche Haftungsmöglichkeiten wurden gestrichen.
Widerstand gegen die Kettensägenpolitik
In europäischen Ländern regt sich allmählich Widerstand. Die pan-europäische ‚Rules to Protect Coalition‘ etwa kämpft für die (Wieder-)Einführung menschen- und umweltrechtlicher Standards. Und auch in Österreich hat sich 2025 eine Bündnisplattform gegründet. Sie bezeichnet die umfassenden Änderungen durch die Omnibus-Akte als Kettensägenpolitik. Entsprechend will die Plattform unter dem Motto ‚Kettensäge stoppen!‘ Aufklärungsarbeit und Gegenmobilisierung betreiben. Ihr gehören NGOs wie Attac und Global 2000, aber auch die Arbeiterkammer Wien an.

Am 1. und 2. Oktober 2026 veranstalteten sie eine Konferenz in Wien, die sich unter anderem mit wirksamen Gegenstrategien auseinandersetzte. Die Teilnehmer*innen sammelten Ideen, wie die Vorgänge, die auf EU-Ebene stattfinden, mehr im öffentlichen Bewusstsein platziert werden können. Neben weiteren Bündnismitgliedern wie dem ÖGB nahm etwa auch die brasilianische Menschenrechtsaktivistin und -anwältin Thabata Pena Pereira teil. Der Austausch machte deutlich, dass es vor allem mehr offene und beteiligungsintensivere Diskussionsräume braucht, um auch transformatorische Alternativen zum bestehenden Wirtschaften denken zu können.
Druck auf allen Ebenen
Die demokratiepolitischen Entwicklungen auf EU-Ebene der letzten Jahre sind mehr als besorgniserregend. Es ist unklar, wohin die Reise auch aus zivilgesellschaftlicher Sicht gehen wird. Allerdings offenbart das Verhalten der EU-Regierungsverantwortlichen auch eine tiefe strukturelle Unsicherheit. Ein „Weiter wie bisher“ im Rahmen kapitalistischer Verhältnisse stößt offensichtlich an seine Grenzen. Diese Umstände könnten auch für progressive und emanzipatorische Alternativen genutzt werden. Es gilt deswegen, auf allen Ebenen – nicht nur auf juristischer – Druck zu machen.
Fotos: GLOBAL 2000